Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Auftrag

Das Umzugsunternehmen Wagner Umzugshelfer wird von dem Auftraggeber beauftragt einen Umzug durchzuführen. Für den Umzug kann das Umzugsunternehmen einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen. Der Auftrag beinhaltet die Umzugsplanung, den Transport des Umzugsgut, das Abladen in dem neuem Objekt. Weitere Leistungen müssen verhandelt und schriftlich vereinbart werden.

2. Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen wie z.B. die Entrümpelung und die Entsorgung von Sperrmüll vor, während, oder nach dem Umzug müssen im Vorfeld verhandelt werden, damit diese Leistungen im Angebot festgehalten werden können. Leistungen die gewünscht werden, aber nach Auftragserteilung dem Umzugsunternehmen bekannt werden, müssen extra berechnet werden. Als weitere zusätzlichen Leistungen gilt auch die Reinigung des alten Objektes, oder die Renovierung in den Urzustand des alten Objektes.

3. Kündigung des Vertrags

Eine Kündigung des Auftrages ist grundsätzlich immer möglich und bedarf der Schriftform. Die Kündigung muß nachweisbar bei dem Umzugsunternehmen eingehen. Bei einer Kündigung ohne einen Grund, oder ohne einen wichtigen Grund kann Wagner Umzugshelfer eine Rücktrittszahlung in Höhe von bis zu 30% des im Angebot veranschlagten Entgelts erheben. Ab 4 Tage vor dem Auftragstermin ist eine Kündigung des Auftrages zwar möglich, jedoch wird in diesem Fall der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.

4. Trinkgelder

Trinkgelder für Umzugshelfer dürfen nicht mit der eigentlichen Rechnung verrechnet werden.

5. Erstattung der Umzugskosten

Sollte der Auftraggeber einen Anspruch auf eine Umzugskostenerstattung durch eine dritte Partei haben, ( Jobcentern,Arbeitgeber usw) ist Er dazu verpflichtet, die entsprechende Stelle dazu aufzufordern die jeweils fällige Umzugsvergütung abzgl. evtl. geleisteter Anzahlung direkt an das Umzugsunternehmen Wagner Umzugshelfer auszuzahlen.

6. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hoch empfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen usw. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist das Umzugsunternehmen nicht verpflichtet.

7. Haftung

Das Umzugsunternehmen übernimmt keinerlei Haftung für bereits beschädigte Gegenstände, Möbel, oder Elektrogeräte. Selbst dann nicht wenn es sich um versteckte Schäden handelt. Das Umzugsunternehmen wird jedoch im Falle einer schuldhaften versehentlichen Beschädigung durch Eigenverschulden, dem Auftraggeber sofort Bescheid geben und den Schaden schnellstmöglich regulieren.

Ein Schaden der nach Abnahme des Umzugsgut in dem neuem Mietobjekt gemeldet wird nicht anerkannt.

Der Auftraggeber kann eine Transportversicherung mit dem Umzugsunternehmen abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung, siehe Auftragsformular. Bei einem eventuellen Schadensfall haben Sie diesen binnen einer Woche nochmals der zuständigen Firma mitzuteilen, auch wenn Sie den Schaden bereits schriftlich auf dem Auftragsformular festgehalten haben. Für danach angezeigte Schäden übernehmen wir keine Haftung.

8. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Umzugshelfer des Umzugsunternehmens sind nicht zur Vornahme, oder Erledigung von Elektro – Gas – oder Dübel und sonstigen Renovierungsarbeiten berechtigt oder verpflichtet. Es sei denn es wurde schriftlicht anders vereinbart.

Wir möchten darauf hinweisen, dass trotz der Bemühungen unserer Möbelmonteure, Möbel wie Kleiderschränke oder ähnliche Gegenstände während des Umzugs korrekt zu montieren, bei unebenem Boden die Stabilität und korrekte Ausrichtung dieser Möbel beeinträchtigt sein könnten. In solchen Fällen können wir trotz unserer Fachkenntnisse und Erfahrung nicht garantieren, dass eine vollständig ebene Montage möglich ist. Wir empfehlen daher dringend, vor dem Umzug sicherzustellen, dass der Boden ausgeglichen ist oder alternative Lösungen für die Montage in Betracht zu ziehen.

 

9. Aufrechnung

Ansprüche gegen das Umzugsunternehmen sind nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Abtretung

Das Umzugsunternehmen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

11. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Umzugsunternehmens hat dieses nicht zu verantworten.

12. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Beladen fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist das Umzugsunternehmen berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.

14. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk die sich vom Absender beauftragte Niederlassung des Umzugsunternehmens befindet, zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

17. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden, Absprachen, Zusagen bedürfen der Schriftform.

18. Datenschutz

Wir verpflichten uns Ihre Personenbezogenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken und nicht für andere Zwecke mißbraucht.

 19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung, oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, oder werden, so tritt eine Bestimmung in Kraft die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

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